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Schuldenfrei in 1–3 Jahren statt 6
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Wenn Sie eines dieser Zeichen kennen, ist sofortiges Handeln geboten — jede Woche Verzögerung erhöht Ihr persönliches Haftungsrisiko.
Gelbe Briefe
Steuerbescheide vom Finanzamt
Haftungsbescheide
Persönliche Inanspruchnahme droht
Kontenpfändungen
Kontosperrungen & Bankpfändungen
Grundbuchauszüge
Anforderungen zu Ihren Immobilien
Gerichtsvollzieher
Besuche oder Ankündigungen
Hausdurchsuchungen
Ermittlungen oder Durchsuchungen
Gerichtsverfahren
Klagen oder laufende Prozesse
Passentzug
Vorübergehende Reisebeschränkung
Einer dieser Punkte trifft auf Sie zu? Handeln Sie jetzt — bevor die Frist abläuft.
Kennen Sie Ihre persönlichen Haftungsrisiken?
Jeder Geschäftsführer ist diesen vier zentralen Haftungsgrundlagen ausgesetzt. Unwissenheit schützt nicht — die Gerichte erwarten, dass Sie Ihre Pflichten kennen.
Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung
Geschäftsführer haften persönlich bei Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht — unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Die Beweislast für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung liegt beim Geschäftsführer selbst.
⚠ Gläubiger, Gesellschafter oder der Insolvenzverwalter können Schadensersatzansprüche direkt gegen Sie als Person geltend machen.
Persönliche Steuerhaftung
Nicht oder nicht rechtzeitig abgeführte Lohnsteuer, Umsatzsteuer oder Körperschaftsteuer führen zur persönlichen Haftung des Geschäftsführers — gesamtschuldnerisch neben der GmbH.
⚠ Das Finanzamt kann Ihr Privatkonto pfänden, Ihren Lohn pfänden und Ihnen die Ausreise untersagen (§71 AO).
Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen
Werden Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt, ist dies eine Straftat. Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe — unabhängig davon, ob die GmbH zahlungsunfähig war.
⚠ Strafrechtliche Verfolgung ist auch nach Insolvenz der GmbH möglich. Die persönliche Strafbarkeit erlischt nicht mit der Gesellschaft.
Insolvenzverschleppung
Wird der Insolvenzantrag nicht rechtzeitig gestellt (spätestens 6 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit, 3 Monate nach Überschuldung), drohen Schadensersatzansprüche und Strafverfolgung.
⚠ Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe (§15a Abs. 4 InsO). Zusätzlich: Schadensersatz für alle Neugläubiger.
"Diese Paragraphen sind keine Theorie — sie sind täglich gelebte Praxis für tausende von Geschäftsführern in Deutschland."
Jede Woche ohne Handeln kostet Sie mehr
§15a InsO sieht eine 6-Wochen-Frist ab Zahlungsunfähigkeit vor. Danach drohen nicht nur zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, sondern auch strafrechtliche Verfolgung.
§ 15a InsO — Insolvenzantragspflicht
Frist abgelaufen = Schadensersatz + Strafverfolgung
- Kontopfändung durch Finanzamt oder Insolvenzverwalter
- Lohnpfändung bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze
- Grundbucheintrag — Eigenheim und Immobilien gefährdet
- Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung (§15a InsO) oder Bankrott (§283 StGB)
- Persönliche Schadensersatzklagen von Gläubigern (§43 GmbHG)
Sofortmaßnahme
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Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft stehen Ihnen mehrere Wege offen — von Versicherungsoptimierung über steuerliche Aufarbeitung bis hin zu rechtlicher Abwehr. Wir analysieren Ihre Situation und zeigen den optimalen Pfad.
- Individuelle Haftungsanalyse: Was Sie wirklich riskieren
- Strategie zur Abwehr von Haftungsbescheiden & Klagen
- Vermögensschutz & Risikominimierung — bevor es eskaliert
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Gesetze & Urteile zur Geschäftsführerhaftung
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen und Leitentscheidungen von BGH, BFH und EuGH — damit Sie verstehen, auf welcher rechtlichen Basis Ihre Haftung entsteht.
Grundlagen GmbH-Haftung
Haftung der Geschäftsführer
Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. Sie haften der Gesellschaft gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden.
BGH Urt. v. 04.11.2002 — II ZR 224/00
Unbegrenzte persönliche Schadensersatzpflicht bei Pflichtverletzung bestätigt.
Erstattungspflicht bei verbotenen Zahlungen
Geschäftsführer haften persönlich für Zahlungen, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch geleistet wurden.
BGH Urt. v. 14.07.2008 — II ZR 202/07
"Zahlungen i.S.v. §64 GmbHG umfassen jede Minderung des Gesellschaftsvermögens".
Steuerrechtliche Haftung
Haftung der Vertreter
Geschäftsführer haften persönlich für Steuern, die infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen obliegenden Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder entrichtet wurden.
BFH Urt. v. 27.11.2019 — VII R 12/18
Haftungsbescheid gegen Geschäftsführer für nicht abgeführte Lohnsteuer bestätigt.
Haftung des Steuerhinterziehers
Wer eine Steuerhinterziehung begeht oder begünstigt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen.
BFH Urt. v. 23.09.2008 — VII R 27/07
Persönliche Haftung auch nach Liquidation der GmbH.
Strafrecht
Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung vorenthält.
BGH Urt. v. 07.06.2011 — 1 StR 108/11
Vorsatz des Geschäftsführers bereits bei "Inkaufnehmen" der Nichtabführung gegeben.
Insolvenzantragspflicht
Wird die Antragspflicht verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Fahrlässige Begehung ist ebenfalls strafbar (§15a Abs. 5 InsO).
BGH Urt. v. 20.04.2017 — IX ZR 96/16
Neugläubiger können Schadensersatz direkt beim GF geltend machen.
EU-Insolvenzrecht
EU-Insolvenzverordnung
EU-Insolvenzverfahren werden gegenseitig anerkannt. Restschuldbefreiung im EU-Ausland entfaltet Wirkung in allen EU-Mitgliedstaaten. Rechtsgrundlage für die persönliche EU-Auslandsinsolvenz.
EuGH Urt. v. 02.05.2006 — C-341/04 (Eurofood)
COMI-Bestimmung: Sitz des COMI ist widerlegbar der satzungsmäßige Sitz.
COMI — Centre of Main Interests
Das Gericht des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat, ist für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zuständig.
BGH Beschl. v. 21.09.2017 — IX ZB 28/14
Deutsches Gericht erkennt EU-Restschuldbefreiung an — volle Wirkung in DE.
Die genannten Gesetze und Urteile dienen der Information. Für Ihre konkrete Situation empfehlen wir eine individuelle rechtliche Beratung im kostenlosen Erstgespräch.
Haftungsbescheid erhalten? So handeln Sie jetzt richtig.
Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft sind Sie selbst häufig ungeschützt und haften persönlich sowie unbeschränkt für Unternehmensschulden. Verstehen Sie Ihre Situation — und handeln Sie jetzt.
Der Haftungsbescheid trifft Sie persönlich
Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft haften Sie unter bestimmten Umständen mit Ihrem Privatvermögen. Steuerbehörden, Sozialversicherungsträger oder Gläubiger können direkt auf Ihr Haus, Ihr Konto, Ihr Gehalt zugreifen.
Ihr Lebenswerk steht auf dem Spiel
Ohne schnelles Handeln drohen: Kontopfändungen, Lohnpfändungen, der Verlust des Eigenheims. Die Schulden wachsen täglich durch Zinsen und Vollstreckungskosten. Viele Geschäftsführer unterschätzen, wie schnell das Privatvermögen folgt.
EU-Insolvenz: Ihr persönlicher Neustart in 1–3 Jahren
Über die EU-Insolvenzverordnung 2015/848 können Sie persönliche Schulden — auch aus GmbH-Haftung — durch ein Verfahren im EU-Ausland innerhalb von 1–3 Jahren bereinigen. Wir begleiten Sie diskret und rechtssicher durch jeden Schritt.
Warum EU-Insolvenz die Lösung ist
- Persönliche Schulden aus GmbH-Haftung einbeziehbar
- Verfahren im EU-Ausland — kein deutsches Insolvenzregister
- 1–3 Jahre statt 3–6 Jahren Wohlverhaltensphase
- Familienheim ggf. schützbar durch frühzeitige Planung
- Keine Unterbrechung laufender Tätigkeiten notwendig
- EU-Recht verbrieft: EuInsVO 2015/848, anerkannt in allen Mitgliedstaaten
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Unser Experte analysiert Ihren Haftungsbescheid und zeigt Ihnen in einem persönlichen Gespräch den schnellsten, rechtssicheren Weg.
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Wege aus der persönlichen Haftung
Es gibt rechtssichere Wege aus jeder Haftungssituation — je nach Ihrer Lage können wir verschiedene Strategien entwickeln. Diese vier Ansätze sind in der Praxis am wirkungsvollsten.
EU-Insolvenz als persönlicher Neustart
Wenn persönliche Verbindlichkeiten aus Geschäftsführerhaftung die Zahlungsunfähigkeitsschwelle überschreiten, ist das EU-Insolvenzverfahren für die Privatperson der schnellste Weg zur Restschuldbefreiung. 1–3 Jahre statt 3–6 Jahre.
Rechtzeitige Insolvenzantragsstellung
Der wichtigste Schritt: Erkennen Sie Zahlungsunfähigkeit frühzeitig und handeln Sie innerhalb der gesetzlichen 6-Wochen-Frist (§15a InsO). Wir beraten Sie über den korrekten Zeitpunkt und die korrekte Form.
Strukturelle Trennung Privat/Firma
Durch kluge Unternehmensstruktur lässt sich persönliche Haftungsexposition von Anfang an minimieren. Holdingstrukturen, Pensionskassen und andere Instrumente schützen Ihr Privatvermögen präventiv.
Außergerichtliche Einigung mit Gläubigern
In manchen Situationen lässt sich eine außergerichtliche Einigung mit dem Finanzamt oder anderen Gläubigern erzielen. Ratenzahlungsvereinbarungen, Stundung oder Teilerlass sind rechtlich möglich.
Droht Ihnen persönlich eine Haftung?
Die 5 häufigsten Fehler, die zur Geschäftsführerhaftung führen — bewerten Sie Ihre Situation in unter 2 Minuten.
Zahlungsunfähigkeit nicht erkannt oder zu spät gehandelt
§ 15a InsO ↗Wie lange ist / war die GmbH bereits zahlungsunfähig — ohne dass ein Insolvenzantrag gestellt wurde?
Steuerverbindlichkeiten nicht oder verspätet abgeführt
§ 69 AO ↗Wie hoch sind die offenen Steuerrückstände der GmbH (Lohnsteuer, USt, KSt)?
Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten
§ 266a StGB ↗Wurden die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung vollständig und pünktlich abgeführt?
Pflichten als Geschäftsführer verletzt (§43 GmbHG)
§ 43 GmbHG ↗Wie bewerten Sie Ihre Dokumentation und Sorgfalt als Geschäftsführer in der Krisenphase?
Haftungsbescheid erhalten oder Ermittlungen laufen
§ 191 AO ↗Haben Sie bereits einen Haftungsbescheid erhalten oder laufen bereits Ermittlungen / Klagen?
Ihr Haftungsrisiko
Bewegen Sie die Schieberegler, um Ihre Haftungssituation zu analysieren.
Kein Datenspeicher · 100% anonym · Keine Registrierung
Dieser Quick-Check dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung empfehlen wir das kostenlose Erstgespräch.
Inhalt gelber Briefe verständlich machen
Laden Sie Ihren Haftungsbescheid, Steuerbescheid oder ein behördliches Schreiben hoch. Wir erklären Ihnen verständlich, was drin steht, welche Fristen gelten und was Sie jetzt tun müssen.
Haftungsbescheid hier ablegen
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Max. 10 MB · Ihre Daten werden nicht gespeichert
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Sechs Leistungen — ein Ziel: Ihr Schutz
Von der Prävention über die Krisenintervention bis zur Restschuldbefreiung — wir decken die gesamte Bandbreite ab. In der richtigen Reihenfolge.
GF-Haftung Beratung
Analyse & Strategie für Ihre Lage
Wir analysieren Ihre persönliche Haftungssituation — §43 GmbHG, §69 AO, §266a StGB — und entwickeln eine individuelle Schutzstrategie. Gilt für Geschäftsführer von GmbH, AG, UG sowie europäischen Limiteds.
- Individuelle Haftungsanalyse
- Handlungsempfehlung innerhalb 24h
- Persönlicher Ansprechpartner
Optimierung des Versicherungsschutzes
D&O-Schutzlücken schließen
Viele Geschäftsführer haben D&O-Policen mit erheblichen Lücken — ohne es zu wissen. Wir prüfen Ihren Schutz marktübergreifend und sichern Sie vor persönlicher Haftung ab.
- D&O-Policen-Analyse
- Vergleich über 70+ Anbieter
- Lückenlose Absicherung
Steuerliche Aufarbeitung
§69 AO-Haftung & Holdingstrukturen
Steuerliche Haftungsbescheide anfechten, §69 AO-Risiken begrenzen, Holdingstrukturen für Vermögensschutz nutzen. Prävention und Krisenintervention aus einer Hand.
- §69 AO-Haftung begrenzen
- Haftungsbescheide anfechten
- Holdingstruktur & Erbfolge
Strukturierung von Risiken & Assets
Vermögensschutz & Absicherung
Eigenheim, Altersvorsorge, Unternehmensanteile — wir strukturieren Ihre Vermögenswerte so, dass persönliche Haftung auf das rechtlich notwendige Minimum begrenzt bleibt.
- Vermögensschutzstrategien
- Asset-Strukturierung
- Risikobegrenzung durch Gestaltung
Abwehr von Ermittlungen und Klagen
Wirtschaftsstrafrecht & Compliance
Wenn Haftungsbescheide, Strafanzeigen oder Klagen eingehen: Insolvenzverschleppung (§15a InsO), Bankrott (§283 StGB), Vorenthalten von SV-Beiträgen (§266a StGB) — sofortige spezialisierte Verteidigung.
- Strafverteidigung §15a / §266a / §283
- Haftungsbescheide abwehren
- Koordinierte Krisen-Response
Option der EU-Insolvenz
Schnell & diskret aus Schulden
Wenn alle anderen Wege ausgeschöpft sind: EU-Auslandsinsolvenz nach EuInsVO 2015/848 ermöglicht Restschuldbefreiung in 1–3 Jahren — legal, kein deutsches Register, auch für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.
- 1–3 Jahre statt 3–6 Jahre
- Kein deutsches Insolvenzregister
- TCSP-gesicherter Substanzaufbau
Zahlen, die für uns sprechen
Über 12 Jahre Erfahrung. Über 1.200 erfolgreiche Verfahren.
Erfolgreiche Verfahren
Begleitete Mandanten zur Restschuldbefreiung
Jahre Erfahrung
Im Bereich EU-Insolvenzberatung
Erfolgsquote
Bei erfolgreich abgeschlossenen Verfahren
Ø Verfahrensdauer
Bis zur Restschuldbefreiung (EU-Verfahren)
Ihr Weg zur rechtssicheren Lösung
In vier klaren Schritten analysieren wir Ihre Haftungssituation und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie zum Schutz Ihres Privatvermögens.
Kostenlose Erstberatung
30–60 Minuten persönliches Gespräch — wir hören zu, stellen die richtigen Fragen und geben eine erste Einschätzung.
Individuelle Haftungsanalyse
In 1–3 Werktagen analysieren wir Ihre konkrete Situation: Haftungsgrundlagen, Vermögenslage, Fristen und Risiken.
Strategie & Handlungsempfehlung
Sie erhalten einen klaren Fahrplan — von sofortigen Schutzmaßnahmen bis zur langfristigen Strukturierung Ihres Vermögens.
Begleitung & Umsetzung
Wir setzen die vereinbarte Strategie gemeinsam mit Ihnen um — diskret, rechtssicher und mit messbaren Ergebnissen.
Von der Schuldenspirale zur Restschuldbefreiung — in Zahlen
Anonymisierte Fallbeispiele aus unserer Praxis. Jeder Fall ist einzigartig — doch das Ergebnis ist immer dasselbe: ein finanzieller Neustart.
T. W., Geschäftsführer Bauunternehmen
Stuttgart · EU-Ausland
Schulden vorher
2,8 Mio. €
Nach EU-Insolvenz
€ 0
Dauer
~1,5 Jahre
Herr W. haftete nach Insolvenz seines Bauunternehmens persönlich für 2,8 Mio. € — darunter 1,4 Mio. € aus persönlichen Bürgschaften gegenüber zwei Banken, 860.000 € Haftung nach § 64 GmbHG für Zahlungen nach Insolvenzreife und 540.000 € Steuerhaftung nach § 69 AO. In Deutschland hätte die Privatinsolvenz 3–6 Jahre gedauert. Die EU-Auslandsinsolvenz löste sämtliche Verbindlichkeiten in ~1,5 Jahren.
- 2.800.000 € vollständig erlassen
- Bürgschaften, § 64 GmbHG & Steuerhaftung erfasst
- Diskretion vollständig gewahrt
M. K., Geschäftsführerin Handelsgruppe
Düsseldorf · EU-Ausland
Schulden vorher
4,6 Mio. €
Nach EU-Insolvenz
€ 0
Dauer
~2 Jahre
Frau K. leitete eine Handelsgruppe mit drei GmbHs. Nach Insolvenz aller Gesellschaften wurde sie persönlich für 2,1 Mio. € Umsatzsteuer- und Lohnsteuerhaftung (§ 69 AO), 1,3 Mio. € nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) sowie 1,2 Mio. € Bankbürgschaften in Anspruch genommen. Das EU-Insolvenzverfahren erlöste die gesamten 4,6 Mio. € — inklusive aller Steuerforderungen des Finanzamts.
- 4.600.000 € inkl. Steuer & SV erlassen
- 3 GmbH-Haftungen in einem Verfahren gelöst
- Kein öffentlicher Eintrag in DE
P. H., Geschäftsführer Industriegruppe
München · EU-Ausland
Schulden vorher
8,1 Mio. €
Nach EU-Insolvenz
€ 0
Dauer
~1,5 Jahre
Herr H. war Geschäftsführer einer Industriegruppe mit 120 Mitarbeitern. Nach Insolvenz haftete er persönlich für 3,8 Mio. € Bankbürgschaften, 2,4 Mio. € Haftung nach § 64 GmbHG für Zahlungen nach Insolvenzreife, 1,2 Mio. € Steuerhaftung (§ 69 AO) und 700.000 € Sozialversicherungsrückstände. Die Komplexität des Falls erforderte koordinierte Expertise in Insolvenz-, Steuer- und Gesellschaftsrecht. Das EU-Verfahren löste alle 8,1 Mio. € in ~1,5 Jahren rechtskräftig.
- 8.100.000 € vollständig erlassen
- Koordination Insolvenz-, Steuer- & Gesellschaftsrecht
- Geschäftstätigkeit nie unterbrochen
* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Alle Fallbeispiele basieren auf realen Mandaten.
Was unsere Mandanten sagen
Über 1.200 Menschen haben mit uns den Weg in die finanzielle Freiheit gefunden. Das sind ihre Geschichten.
“Nach 9 Jahren Schuldenspirale mit über 94.000 € Schulden dachte ich, es gibt keinen Ausweg. Unser Experte hat meine Situation im ersten Gespräch vollständig durchleuchtet und mir einen klaren, realistischen Weg gezeigt. Nach ~1,5 Jahren EU-Auslandsinsolvenz bin ich schuldenfrei — ich kann es noch immer kaum glauben.”
M. Köhler
Düsseldorf
* Namen und Details wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Die Erfahrungsberichte sind authentisch, stammen von echten Mandanten.
Initiative Geschäftsführerhaftung
Zusammenschluss echter Experten. Ein koordiniertes Netzwerk. Die gesamte Bandbreite von EU-Insolvenzrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Steuerrecht und Versicherung — kein Mandant fällt in eine Lücke.
Pascal Verbracken
Gründer & Geschäftsführer
Kanzlei Verbracken & Partner · Stans (CH) · Unterföhring · Dublin
Pascal Verbracken ist das Herzstück der Initiative. Seine Expertise liegt an der Schnittstelle, an der Geschäftsführerhaftung zur persönlichen Krise wird: Wenn die Durchgriffshaftung gegriffen hat, Steuerschulden persönlich zugeordnet wurden oder strafrechtliche Verurteilungen eine Restschuldbefreiung in Deutschland verhindern — bietet er über die europäische Insolvenz einen rechtssicheren Weg zum Neustart.
Vita & Qualifikationen
- 12+ Jahre Erfahrung, 14.200+ betreute Mandanten, 1.000+ EU-Insolvenzverfahren
- Autor von Fachpublikationen zum europäischen Insolvenzrecht
- Referent an der Ludwig-Maximilians-Universität München
- Fachexperte bei Klassik Radio und in Fernsehsendungen
- Geladener Experte im Deutschen Bundestag
Für Schuldenlast ab 80.000 € — auch für Verbindlichkeiten von 3 Mio. € und mehr
Die Initiative ist auf komplexe Haftungssituationen spezialisiert. Wir begleiten bevorzugt schwerwiegende Fälle — je größer die Schuldenlast, desto entscheidender ist koordinierte Expertise.
Das Netzwerk
Die weiteren Spezialisten
Das Zusammenwirken
Vier Phasen — ein koordiniertes Team
Von der Prävention bis zum Wiederaufbau — abgestimmt, nicht isoliert.
Phase 01
Prävention
Bevor die Krise entsteht
D&O-Policen prüfen, Holdingstrukturen aufbauen, steuerliche Risiken minimieren, Unternehmensstrukturen absichern.
Phase 02
Krise
Wenn Haftung greift
Strafrechtliche Verteidigung, steuerrechtliche Haftungsanalyse, akute Schadenbegrenzung. Koordiniert statt isoliert.
Phase 03
Neustart
Der Weg aus den Schulden
EU-Insolvenzverfahren für die persönliche Restschuldbefreiung. 1–3 Jahre statt 3–6 Jahre. Rechtssicher und diskret.
Phase 04
Wiederaufbau
Zurück in die Zukunft
Neue Unternehmensstruktur, präventive Absicherung, Vermögensschutz. Damit es nie wieder passiert.
Alle Fachpartner. Ein Erstgespräch. Koordiniert von Sarah Bakir.
Häufige Fragen zur Geschäftsführerhaftung
Die wichtigsten Fragen von Geschäftsführern in Haftungssituationen — klar und direkt beantwortet.
Ihre Frage nicht dabei?
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Jetzt Erstgespräch →Sofort-Infos zu Ihrer Situation
Ja — wenn Sie persönlich durch Geschäftsführerhaftung, Bürgschaften oder Privatdarlehen über Ihre Verhältnisse verschuldet sind, können Sie als Privatperson ein EU-Insolvenzverfahren einleiten. Das Verfahren für die GmbH läuft dabei separat. Voraussetzung ist die Verlagerung des COMI (Centre of Main Interests) in den EU-Mitgliedstaat. Das EU-Insolvenzverfahren erfasst alle persönlichen Verbindlichkeiten — einschließlich solcher aus GmbH-Haftung.
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In den letzten 30 Tagen haben 47 Personen ihre Schulden gelöscht
